08.09.2017
|Thomas Kessler
|Artikel
Wenn sich eine Gesundheitseinrichtung einer EPD-Stammgemeinschaft und damit dem nationalen EPD Vertrauensrau anschliesst, dann bleibt dies nicht ohne Auswirkungen auf die internen Prozesse und Systeme. Dieser Artikel beleuchte den Handlungsbedarf speziell im Bereich der Informationssicherheit.
Spitäler und Heime müssen sich bis 2020 respektive 2022 einer EPD Gemeinschaft anschliessen. Sie werden damit Teil de Vertrauensraums EPD, dessen Regeln von Gesetz und Ausführungsrecht bestimmt werden.
In dieser ersten Phase geht es darum, das Spital oder Heim an eine EPD-Stammgemeinschaft anzubinden im Sinne eine ungerichteten Kommunikation mit Patienten und anderen Einrichtungen wie Spitälern, Arztpraxen oder Apotheken. Das Spita oder Heim wird zum Lieferanten von Daten zu Handen anderer Einrichtungen und zum Bezüger von Daten andere Einrichtungen, die am Vertrauensraum EPD partizipieren. Mittelfristig können auf dieser Basis auch neu B2B-Geschäftsprozesse definiert und eingeführt werden, die durch das elektronische Patientendossier vereinfacht ode überhaupt erst praktikabel werden. Langfristig wird das EPD auch Rückwirkungen auf die internen Systeme und Prozesse de Gesundheitseinrichtung haben. Illustrative Beispiele wären eine spitalinterne Verwendung der nationale Patientenidentifikationsnummer (PID) oder die Verwendung eines EPDAuthentisierungsmittels für die Anmeldung am Klini Informationssystem (KIS).
Der Bund wird einige zentrale Dienste bereitstellen, von denen das nationale Verzeichnis aller Gesundheitsfachpersone (HPD) besonders wichtig ist. Weitere Infrastrukturen wie das regionale Patientenverzeichnis der Gemeinschaft (MPI), da Dokumentenverzeichnis (Registry) und die Zugangsportale für Patienten und Gesundheitsfachpersonen werden von de Betreibern der EPD-Stammgemeinschaften aufgebaut und betrieben. Diese werden allerdings verschiedene Aufgaben un Prozesse rund um das EPD auch an die teilnehmenden Gesundheitseinrichtungen wie Heime und Spitäler delegieren. Für dies ist es wichtig, an dieser Aufgabenverteilung aktiv mitzuwirken und die Umsetzung der ihnen übertragenen Aufgabe rechtzeitig an die Hand zu nehmen.
Die Informationssicherheit wird über den erhofften Erfolg des elektronischen Patientendossiers mitentscheiden. Die Sicherheitsvorgaben sind deshalb ein wichtiges Element der Regulierung auf den Ebenen Bund, Stammgemeinschaft und Gesundheitseinrichtung. Die für Heime und Spitäler besonders relevanten Aspekte der Informationssicherheit im EPD und die davon betroffenen operativen Bereiche sind nachfolgend aufgeführt:
Den Spitälern in der Schweiz verbleiben noch gut zwei Jahre, um sich einer EPD Gemeinschaft anzuschliessen. Angesicht der vielen zu klärenden Fragen ist dies wenig Zeit. Die meisten Stammgemeinschaften befinden sich heute in de Aufbauphase und diverse, auch grundsätzliche, Fragen sind noch nicht definitiv geklärt. Trotzdem sollte sich da Management bereits konkret damit auseinandersetzen, wie die EPD-Anbindung angegangen wird, welche Rolle das eigene Hau in der Gemeinschaft spielen soll und wie sich das EPD auf die internen Systeme und Prozesse auswirken wird. Eine aktiv Aufbauarbeit aller Teilnehmer ist für jede Gemeinschaft essentiell und bietet die beste Gewähr dafür, dass aus de Zusammenschluss schlussendlich ein für alle Beteiligten stimmiges Ganzes entsteht.
RACI-Tabelle zur Benutzer- und Rechteverwaltung in einer EPD-Stammgemeinschaft
Hinweis: Dieser Artikel wurde auch in der Zeitschrift HEIME & SPITÄLER 5 | DEZEMBER 2017 publiziert.